Kommentar: Masernvirus-Rechtsstreit

Der Impfgegner Stefan Lanka hat seinen Prozess gewonnen. Für viele kam das Urteil des Oberlandesgerichts in Stuttgart überraschend. Die Anhänger Lankas werden jubeln. Denn obwohl das Gericht die Existenz des Masernvirus nicht anzweifelt, werden sie es als ihren Sieg über die „Schulmedizin“ ansehen. Dass der Prozess lediglich wegen vertraglicher Formalien gewonnen wurde, spielt dann keine Rolle mehr.

Doch worum geht es? Stefan Lanka hatte auf dem impfkritischen Portal Gesundheitliche Aufklärung 100.000 Euro Belohnung versprochen, wenn ihm jemand ihm eine wissenschaftliche Publikation vorlegen kann, die die Existenz des Masernvirus beweist und seine Größe angibt. Der damalige Medizinstudent David Bardens nahm die Herausforderung an und schickte Lanka sechs Publikationen. Als Lanka nicht zahlen wollte, ging Bardens vor Gericht. Das Landgericht Ravensburg hatte Lanka zunächst zur Zahlung verurteilt, doch dieser ging in Berufung. Jetzt hob das OLG das Urteil auf. Was war passiert?

Laut Gericht handelt es sich bei Lankas Preisausschreiben um eine Auslobung, bei der der Auslobende die Bedingungen stellen kann. Lanka hatte nach einer Publikation gefragt, die Existenz und Größe nachweist. Die von Bardens vorgelegten Studien belegen zwar sowohl Existenz als auch Größe des Virus, allerdings nicht in ein und derselben Publikation. Damit kann ein pingeliger Auslober behaupten, die geforderten Kriterien seien nicht erfüllt worden. Somit kann Lanka rein formell nicht zur Auszahlung des Preisgeldes gezwungen werden.

Ob es das Masernvirus gibt oder nicht, war also gar nicht Inhalt der Verhandlung. Gutachter hatten zuvor bereits festgestellt, dass die von Bardens herausgesuchten Publikation zweifelsfrei die Existenz belegen. Leider werden die Impfgegner diesen Teil der Geschichte bewusst ausklammern. In der Wissenschaft ist es selten der Fall, dass eine einzelne Studie alles erklärt. Viel mehr behandeln verschiedene Studien das Thema auf verschiedene Arten, wodurch sich ein fundiertes Gesamtbild zusammensetzen lässt. Jeder, der gewisse Unsicherheiten einzelner Ergebnisse gerne als Schwachpunkt der Wissenschaft darstellt, wird sich durch diesen Ausgang der Geschichte bestätigt fühlen. Tatsächlich gibt es viel mehr Publikationen, die sich mit dem Virus beschäftigen, diese sechs ausgesuchten aber reichen, um die Existenz zu belegen.

Das Urteil ist auch deshalb enttäuschend, da Bardens angekündigt hatte, das Geld für Impfkampagnen in Entwicklungsländern zu spenden. Viele bei uns durch Impfungen stark dezimierten Krankheiten sind dort noch immer ein großes Problem. Der verlorene Prozess ändert nichts an der Realität: Das Masernvirus existiert, es ist gefährlich und Impfungen helfen. Das ist wissenschaftlich bewiesen.

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